AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Rappold Textilien „rappi“, Inhaber Franz Rappold, Deutscherweg 4, A-8430 Leibnitz/Seggauberg. 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die RAPPOLD mit Unternehmern wie auch mit sonstigen KUNDEN (Konsumenten) abschließt. Sämtliche Leistungen, Lieferungen und Angebote von RAPPOLD sind vorbehaltlich besonderer schriftlicher Vereinbarungen vom Geltungsbereich dieser AGB erfasst. Die Gültigkeit anderer AGB wie insbesondere AGB des KUNDEN, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der KUNDE unter Hinweis auf seine eigenen AGB mit RAPPOLD einen Vertrag abschließen sollte. 2. Vertragsabschluss Die Produktdarstellungen in Werbeangeboten, Produktkatalogen oder Mustern von RAPPOLD dienen als Einladung zur Abgabe eines Kaufanbotes. Erst mit Annahme des Anbotes durch RAPPOLD kommt ein Vertrag zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind Änderungen, Ergänzungen, sowie allfällige Stornierungen bzw. Rücktritte nur mehr mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch RAPPOLD möglich, unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von RAPPOLD schriftlich bestätigt werden. 3. Zahlungsbedingungen, Verzugsfolgen Die Zahlungsmodalitäten sind auf der von RAPPOLD ausgestellten Rechnung ersichtlich. Bei Überweisungen trägt der KUNDE die dafür anfallenden Spesen. Sofern eine Preisvereinbarung mündlich zustande gekommen ist, behält sich RAPPOLD vor, eine Zahlung gegen Vorauskassa bzw. eine Barzahlung Zug um Zug gegen die Übergabe der Ware zu verlangen. Beim Verzug mit Geldleistungen werden ab dem Datum der Fälligkeit 10 % Verzugszinsen per anno verrechnet. 4. Rücktritt bei Leistungsverzug Bei Zahlungsverzug des KUNDEN ist RAPPOLD von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Leistungen und/oder Lieferungen zurückzuhalten und/oder Vorauszahlungen bzw. Sicherheiten zu fordern und/oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag und/oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Einseitige Rücktrittserklärungen des KUNDEN sind, sofern sie nicht gesetzlich vorgesehen sind, nicht zulässig. 5. Lieferung, Transport, Annahmeverzug Für den Transport bzw. die Zustellung werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder branchenüblichen Fracht- und/oder Fuhrentgelte der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Hat der KUNDE die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist RAPPOLD nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür RAPPOLD Lagerkosten von zumindest 0,1 % des Brutto-Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des KUNDEN bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern.
6. Lieferfrist Zur Leistungserbringung ist RAPPOLD erst dann verpflichtet, wenn der KUNDE allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle vertraglich vereinbarten technischen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. RAPPOLD ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu drei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist tritt auf Seite von RAPPOLD Leistungsverzug ein, sodass der KUNDE nach Setzung und fruchtlosem verstreichen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten kann, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dagegenstehen. 7. Gewährleistung KUNDEN, die Unternehmer sind, sind zur unverzüglichen und schriftlichen Mängelrüge verpflichtet und verlieren andernfalls sämtliche Gewährleistungsansprüche. Im Gewährleistungsfall kann der KUNDE zunächst nur Verbesserung oder Austausch (Lieferung von Ersatzware) verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von RAPPOLD über. Die von RAPPOLD zur Veredelung verwendeten Waren sind speziell für diesen Verwendungsbereich hergestellt und darauf abgestimmt, dass Mängel nicht auftreten. Wenn von Seiten RAPPOLD keine entsprechende Verbesserung möglich ist, steht dem KUNDEN zunächst nur das Recht auf Preisminderung zu. Nur im Falle eines wesentlichen und unbehebbaren Mangels steht dem KUNDEN das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Trotz sorgfältiger Ausführung übernimmt RAPPOLD keinerlei Haftung für an kundeneigener Ware durch den Veredlungsvorgang und/oder durch allfällige Fehldrucke entstandene Schäden, außer im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sind KUNDEN Konsumenten, stehen ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. 8. Ausschluss der Gewährleistung in bestimmten Fällen Abweichungen in Größe und Farbe der gelieferten Ware und/oder Leistung begründen in der Regel keine Gewährleistungsansprüche, da die in den Publikationen (Katalog, Internet, etc.) von RAPPOLD angegebenen Farbbezeichnungen und/oder Größenangaben keinen Normen unterliegen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen und/oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke oder Produktkette können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe unterschiedliche Abmessungen und/oder Farbnuancen haben. Insbesondere bei sogenannten Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Damenshirts sind anders geschnitten als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe allenfalls ident ist. Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke und/oder Produktkette ein unterschiedliches Erscheinungsbild haben. Leider lässt sich diese Tatsache auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich. Die Möglichkeit zur Rückgabe (Wandlung) im Einvernehmen bleibt hiervon unberührt. Der KUNDE hat die Obliegenheit, Textilien vor dem ersten Tragen zu waschen. Aufgrund von Spuren von bei der Produktion verwendeten (gesundheitlich unbedenklichen) Chemikalien, die vor den ersten Waschvorgängen in den Textilien noch vorhanden sind, kann es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Dadurch kann es zu Veränderungen der Farbe kommen, wofür ein Gewährleistungsanspruch sowie auch Schadenersatz ausgeschlossen ist. Für Waren und/oder Leistungen, die speziell nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und/oder vorwiegend
auf die persönlichen Bedürfnisse des KUNDEN zugeschnitten werden, ist ein Widerruf des Auftrages und/oder der Bestellung ausgeschlossen. 9. Haftungsbeschränkung Sämtliche Leistungen an kundeneigenen Waren werden von RAPPOLD mit höchster Sorgfalt und entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik durch RAPPOLD ausgeführt. Unmöglich ist es allerdings, Textilien auf deren Bestandteile, etwa an Kunststoffen zu untersuchen. Beim Bearbeiten etwa unter Hitze kann es daher zu nicht mehr rückgängig zu machenden Veränderungen und/oder Beschädigungen kommen. Bei Bestickungen können etwa aufgrund von Nadelbruch oder im Falle von für RAPPOLD nicht ersichtlichen Materialbeschaffenheiten sonstige unerwartete Qualitätsminderungen auftreten. Sollte es solche Veränderungen und/oder Beschädigungen an zur Be- oder Verarbeitung überlassenen Waren kommen, so wird die Haftung von RAPPOLD beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 10. Eigentumsvorbehalt Alle von RAPPOLD gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung alleiniges Eigentum von RAPPOLD. 11. Urheber- und sonstige Schutzrechte Dem KUNDEN werden keinerlei Nutzungsbewilligungen an von RAPPOLD erstellten Werken, Entwürfen und/oder Logos vor der vollständigen Bezahlung des dafür vereinbarten Entgelts erteilt. Nach der vollständigen Bezahlung erhält der KUNDE eine auf den Zweck des Vertrages eingeschränkte einfache und nicht exklusive Nutzungsbewilligung an diesen Werken. Der KUNDE garantiert, dass er Inhaber sämtlicher notwendiger Rechte, und zwar insbesondere Marken-, Musterschutz- und/oder Urheberrechte ist, um den gegenständlichen Vertrag schließen zu können. Der KUNDE haftet für die Richtigkeit dieser Erklärung. Für den Fall, dass durch die Durchführung des Vertrages Rechte Dritter berührt oder verletzt werden, haftet der KUNDE gegenüber RAPPOLD für den dadurch entstandenen Schaden und hält RAPPOLD diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. 12. Rechtswahl, Gerichtsstand Auf sämtliche zwischen dem KUNDEN und RAPPOLD abgeschlossene Verträge ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie von Verweisungsbestimmungen in ausländisches Recht ist ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird das sachlich für Leibnitz zuständige Gericht vereinbart.